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Der Mitgliedsbeitrag ist als Betriebsausgabe steuerlich voll absetzbar und bezieht sich auf 12 Monate.

Unternehmen und Institutionen bieten wir an, maximal 3 weitere Personen zu benennen, die zusätzlich auf dem Einladungsverteiler der Deutschen Handelskammer in Österreich (DHK) aufgelistet werden.  
Bei Veranstaltungen der DHK werden diese Personen wie Mitglieder behandelt, allerdings ohne Stimmrecht. Die Nennung dieser Personen ist freiwillig und den Unternehmen selbst überlassen.  

Die Satzung der Deutschen Handelskammer in Österreich kann direkt auf der Mitglieder-Webseite abgerufen werden: https://oesterreich.ahk.de/de/mitglieder/ihre-mitgliedschaft

Mit der Absendung des Mitgliedsantrags bestätigen Sie die oben genannten Angaben und erklären sich damit einverstanden, dass die bekanntgegebenen Daten von der Deutschen Handelskammer in Österreich elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Mit dem Absenden dieses Formulars akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.